Spezialist für Lebensmittelhygiene für Backwaren & Bäckereien
Das Institut für Lebensmittelhygiene Schmid GmbH, welche durch ihren Inhaber Thomas Schmidt repräsentiert wird, kann im Bäckereihandwerk zahlreiche Referenzen vorweisen. Der Geschäftsführer selbst schloss 1980 eine Ausbildung zum Konditor ab und legte 1989 parallel zu seinem Studium der Oecotrophologie eine Meisterprüfung im Konditorenhandwerk mit dem Gesamtprädikat „Sehr gut“ ab.
Die daraus entstandene Affinität mit Bäckereifachbetrieben hat bis heute Bestand und macht Herrn Schmidt zu einem verlässlichen Ansprechpartner für die Inhaber von Bäckereien in Bezug auf die Lebensmittelhygiene sowie die Umsetzung notwendiger Maßnahmen im Rahmen aktuell geltender Gesetze für die Herstellung und den Verkauf von Backwaren.

Fundierte Beratung anhand rechtlicher Rahmenbedingungen für die Lebensmittelsicherheit
Grundlage für die Beratungsleistungen des Instituts für Lebensmittelhygiene Schmidt GmbH bildet die am 01. Januar 2006 veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene, die das Ergebnis eines längeren Reformprozesses der Harmonisierung geltender Hygienevorschriften innerhalb der Europäischen Union darstellt.
Dabei wurde das Hygiene- und Veterinärrecht zusammengefasst, was zum Ergebnis hatte, dass dieses übersichtlicher wurde und einfacher anzuwenden ist. Festzuhalten bleibt, dass der Lebensmittelunternehmer die primäre rechtliche Verantwortung für die Einhaltung der Richtlinien des Lebensmittelrechts trägt, was fundierte Beratungsleistungen durch Spezialisten wie des Instituts für Lebensmittelhygiene Schmidt GmbH voraussetzt.
Der Unternehmer im Lebensmittelbereich ist im Rahmen der Basisverordnung nach Artikel 17, 21 VO (EG) 178/2002 und der Verordnung zur Lebensmittelhygiene nach Artikel 1 VO (EG) 852/2004 zu folgenden Handlungen verpflichtet:
- Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit
- Sicherstellung der Anwendung des EU-Rechts
- Übernahme der Haftung für fehlerhafte Produkte
Das Institut für Lebensmittelhygiene Schmid GmbH stellt in Zusammenarbeit mit den Inhabern von Bäckereifachbetrieben sicher, dass die Anwendung des EU-Rechts in folgenden Bereichen gewährleistet wird:
- Die Durchführung von Eigenkontrollen
- Die Umsetzung einer exzellenten Hygienepraxis
- Die Verwirklichung des HACCP Konzepts
- Die Weitergabe von Daten zur Rückverfolgbarkeit
- Die Rücknahme unsicherer Lebensmittel
- Die Einhaltung der Informationspflicht von Behörden und Verbrauchern
- Die Zusammenarbeit mit den Behörden
- Die Produkthaftung
Institut für Lebensmittelhygiene Schmid GmbH – Spezialist bei der Umsetzung der Lebensmittelhygiene Verordnung
Grundlage für den gesamten Prozess der Produktion, Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln bildet die Lebensmittelhygiene Verordnung VO (EG) 852/2004. Das bedeutet, dass bei der Produktion von Backwaren nicht nur die hygienische Komponente entscheidend ist, sondern auch der Kommissionierung, dem Transport und dem Verkauf ein hoher Stellenwert zukommt. Das Team des Instituts für Lebensmittelhygiene Schmid GmbH unterstützt Verantwortliche in Bäckereien dabei, die Grundsätze der LMHV in der täglichen Arbeit in die Tat umzusetzen. Das bedeutet:
- Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um eventuelle Gefahren zu erkennen und unter Kontrolle zu bringen.
- Dafür zu sorgen, dass die Lebensmittel für den menschlichen Verzehr geeignet sind.
- Für die Vermeidung von gesundheitsschädigenden Mikroorganismen, Fremdkörpern oder chemischen Verunreinigungen zu sorgen.
- Sicherzustellen, dass die Zubereitung, Herstellung und Verpackung sowie der Verkauf unter einwandfreien hygienischen Bedingungen stattfinden.
- Kritische Punkte für die Lebensmittelsicherheit im Prozessverlauf zu identifizieren.
- Sicherheitsvorkehrungen gegen unerwünschte Ereignisse im Produktionsprozess zu treffen.
- Das HACCP-Konzept zu implementieren und umzusetzen.

Der Aufbau der Lebensmittelhygiene Verordnung
Gerne stehen Ihnen die Spezialisten der Schmid GmbH – Institut für Lebensmittelhygiene für jegliche Fragen zur Verfügung.